Aufgaben des Landtages

Eingang des Landtagsgebäudes

Was macht der Landtag eigentlich?

Der Niedersächsische Landtag, unser Landesparlament, wird auch als Volksvertretung bezeichnet. Die Landesregierung, der Landtag und die Justiz haben unterschiedliche Funktionen. Was die wesentlichen Aufgaben und Rechte des Landtages sind, steht in Artikel 7 der Niedersächsischen Verfassung. Dieser besagt:

„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Seine Aufgaben sind es insbesondere, die gesetzgebende Gewalt auszuüben, über den Landeshaushalt zu beschließen, die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu wählen, an der Regierungsbildung mitzuwirken und die vollziehende Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung zu überwachen.“

Das sind ziemlich viele Informationen, die wir hier Schritt für Schritt aufschlüsseln – und die wir auch in unserem Erklärvideo zum Thema zusammengefasst haben.

leerer Plenarsaal
Im Plenarsaal nehmen die Volksvertreterinnen und Volksvertreter Platz. (© Focke Strangmann)

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Gesetzgebung

Der Niedersächsische Landtag verabschiedet Gesetze für Niedersachsen. Dabei ist er für bestimmte Bereiche zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schulen und Hochschulen,
  • die Polizei,
  • Bereiche des Umweltschutzes
  • und das Versammlungsrecht.

Das sind also viele Bereiche, die alle Menschen in Niedersachsen unmittelbar betreffen.

Haushaltsrecht

Der zweite Aufgabenbereich des Landtages, der in Artikel 7 erwähnt wird, ist das Haushaltsrecht: Das Parlament legt also fest, wofür das Land wie viel Geld ausgeben kann. Der Landtag entscheidet über den Haushaltsentwurf der Regierung.

Das Haushaltsrecht wird deshalb auch als das Königsrecht des Parlamentes bezeichnet. Mehr dazu findet Ihr in unserem Video über die Haushaltsberatungen.

Mitwirkung an der Regierungsbildung

In der Niedersächsischen Verfassung steht, dass der Landtag auch an der Regierungsbildung mitwirkt. Das ist eine wichtige demokratische Aufgabe. Denn Landtagsabgeordnete werden unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie vertreten also die Bevölkerung – das heißt, sie vermitteln die vom Volk ausgehende Staatsgewalt weiter und treffen in seinem Namen Entscheidungen über die Besetzung verschiedener Verfassungsorgane.

So wählen sie zum Beispiel den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin, die Mitglieder des Staatsgerichtshofes und die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten. Auch die Mitglieder der Regierung müssen durch den Landtag bestätigt werden.

Kontrolle der Landesregierung

Der Landtag hat auch die wichtige Aufgabe, die Landesregierung zu überwachen. Dafür verfügt er über weitreichende, in der Niedersächsischen Verfassung verankerte Kontrollrechte. Im Wesentlichen wird diese Kontrolle von den Oppositionsfraktionen ausgeübt. Damit das möglich ist, sind die Kontrollrechte so ausgestaltet, dass sie auch von der parlamentarischen Minderheit genutzt werden können.

Kontrollrechte sind u.a.

  • das Fragerecht,
  • das Recht auf Aktenvorlage
  • und das Untersuchungsrecht.


Fragerecht:
Das Fragerecht besagt, dass die Regierung alle Fragen der Abgeordneten beantworten muss – und zwar so schnell und so vollständig, wie es ihr möglich ist.

Recht auf Aktenvorlage:
Das Recht auf Aktenvorlage besagt, dass die Landesregierung einer Ausschusssitzung unverzüglich und vollständig Akten vorzulegen hat, wenn es mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder verlangt.

Untersuchungsrecht:
Das Untersuchungsrecht bedeutet, dass der Landtag einen Untersuchungsausschuss einrichten muss, wenn es mindestens ein Fünftel seiner Mitglieder fordert. So können Sachverhalte im öffentlichen Interesse aufgeklärt werden – z.B. mögliche Missstände in der Regierung oder Fehlverhalten einzelner Politikerinnen oder Politiker. Der Untersuchungsausschuss wird auch als „schärfstes Schwert des Parlaments zur Kontrolle der Regierung“ bezeichnet.

Fazit

Zusammengefasst können wir sagen: Der Landtag übernimmt zentrale Aufgaben in der niedersächsischen Landespolitik. Und diese herausgehobene Rolle kommt nicht von ungefähr: Die Mitglieder des Landtages werden als einziges Verfassungsorgan direkt vom Volk, von uns, den Bürgerinnen und Bürgern, gewählt.


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