Landtagspräsidentin

Landtagspräsidentin Hanna Naber vor dem Bild "Richtungen"

Aufgaben der Landtagspräsidentin

Die Landtagespräsidentin repräsentiert das niedersächsische Parlament nach außen – und ist damit Vertreterin aller Abgeordneten.

Sie leitet die Plenarsitzungen gerecht und unparteiisch. Dabei achtet sie darauf, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Sie wacht also darüber, dass die Regeln der parlamentarischen Debatte eingehalten werden: Es darf hart in der Sache, aber nicht mit persönlichen Angriffen debattiert werden. Und auch die genau festgelegten Redezeiten sind einzuhalten. Unterstützt wird die Landtagspräsidentin von den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie den Schriftführerinnen und Schriftführern. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.

Die Landtagspräsidentin leitet darüber hinaus die Landtagsverwaltung und übt unter anderem das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus. Zusätzlich ist sie an der Gesetzgebung beteiligt: Verabschiedete Gesetze müssen von ihr unterzeichnet werden. Als oberste Vertreterin des niedersächsischen Parlaments nimmt die Landtagspräsidentin auch Petitionen entgegen.

Präsidium im Plenarsaal

Hanna Naber, Präsidentin des Niedersächsischen Landtages

Während der konstituierenden Sitzung am 8. November 2022 hat der Niedersächsische Landtag die Oldenburgerin Hanna Naber zur Landtagspräsidentin gewählt. Sie sitzt bereits seit 2017 als Abgeordnete im Parlament.

Fragen und Antworten

Landtagspräsidentin Hanna Naber
Landtagspräsidentin Hanna Naber. (© Florian Müller)

Warum hat die Präsidentin auch einen Abgeordnetenplatz?

Die Präsidentin übt ihr Amt unparteiisch aus.  Gleichzeitig ist sie auch Abgeordnete und Mitglied einer Landtagsfraktion – mit politischen Überzeugen und Schwerpunkten. Sobald sie den Präsidiumsplatz verlassen hat und auf ihrem Platz in ihrer Fraktion sitzt, kann sie in Debatten als reguläre Abgeordnete das Wort ergreifen. Sie hat also zwei Rollen mit unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten.

 

Warum sitzt manchmal jemand anders auf dem Präsidiumsplatz?

Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten übernehmen die Sitzungsleitung, wenn die Präsidentin nicht vor Ort sein kann oder andere Termine am Rande des Plenums wahrnimmt.

Landtagspräsidentin Hanna Naber auf ihrem Präsidiumsplatz im Plenum

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