Landtagspräsidentin

Aufgaben der Landtagspräsidentin
Die Landtagespräsidentin ist die höchste Repräsentantin des niedersächsischen Parlaments – und damit Vertreterin aller Abgeordneten. Sie repräsentiert den Landtag nach außen und leitet die Plenarsitzungen gerecht und unparteiisch. Dabei achtet sie darauf, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Sie hat die Aufgabe sicherzustellen, dass der Umgang im Plenum auch bei hitzigen Debatten fair bleibt.
Gleichzeitig leitet die Landtagspräsidentin die Landtagsverwaltung und übt unter anderem das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus. Zusätzlich ist sie an der Gesetzgebung beteiligt: Verabschiedete Gesetze müssen von ihr unterzeichnet werden.
Und auch für Euch, die Bürgerinnen und Bürger, ist die Landtagspräsidentin da. Wenn Ihr ein politisches Anliegen habt, könnt Ihr Euch an sie wenden. Als oberste Vertreterin der niedersächsischen Parlaments nimmt die Landtagspräsidentin z.B. Petitionen entgegen.
Fragen und Antworten

Warum hat die Präsidentin auch einen Abgeordnetenplatz?
Die Präsidentin übt ihr Amt unparteiisch aus. In der Regel ist sie allerdings auch gleichzeitig Abgeordnete. Sie hat also zwei Rollen mit unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten. Das heißt, dass sie sich als Abgeordnete auch an den Abstimmungen des Parlaments beteiligt. Sobald sie den Präsidiumsplatz verlassen hat und auf ihrem Platz in ihrer Fraktion sitzt, kann sie in Debatten als einfache Abgeordnete das Wort ergreifen.
Warum sitzt manchmal jemand anders auf dem Präsidiumsplatz?
Die Landtagspräsidentin hat mehrere Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die das Amt ausüben, wenn sie z.B. nicht vor Ort sein kann. Auch während eines Plenartages wechselt häufig der Vorsitz. Denn oft hat die Präsidentin noch weitere Aufgaben und Termine, sodass eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident die Plenarsitzung stellvertretend leitet. Das gesamte Präsidium des Landtages unterstützt die Präsidentin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.