Die Landtagsabgeordneten

Abgeordnete im Plenarsaal

Die Landtagsabgeordneten

Im Plenum des Landtages wird über alle Gesetze abgestimmt.
Abgeordnete sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. (© Focke Strangmann)

Das "freie Mandat"

Die Abgeordneten werden zwar von den Wählerinnen und Wählern mit einem Mandat in den Landtag geschickt. Aber dieses Mandat ist frei. Das bedeutet: Abgeordnete sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Es darf ihnen also niemand vorschreiben, wie sie zum Beispiel bei Abstimmungen im Landtag entscheiden sollen. Laut Niedersächsischer Verfassung vertreten die Abgeordneten nicht nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler, sondern alle Menschen in Niedersachsen.

Damit die Abgeordneten das freie Mandat ungehindert wahrnehmen können, haben sie besondere Rechte aber auch besondere Pflichten.

 

Rechte und Pflichten der Abgeordneten

Ihre Rechte

Wer in ein Parlament gewählt wird, soll Politik machen können, ohne dass ihn jemand unter Druck setzt oder einschüchtert. Deshalb gibt es besondere Rechte für Abgeordnete.

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Ihre Pflichten

Von Anwesenheitspflicht bis Zuwendungsverbot: Die Abgeordneten haben auch Pflichte. An Sitzungstagen zum Beispiel müssen sie in den Landtag kommen.

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Was verdienen Abgeordnete?

Landtagsabgeordnete haben einen Fulltime-Job mit viel Verantwortung.  Deshalb erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung – die sogenannten „Diäten“.

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