Lexikon

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Zweite Lesung / Zweite Beratung

Nach der Ersten Lesung und den Beratungen im Fachausschuss geht ein Gesetzentwurf in die Zweite Lesung im Plenum. Hier haben die Abgeordneten noch einmal Gelegenheit, ihre Argumente öffentlich zu machen. Anschließend wird über den Entwurf abgestimmt. Lehnt die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ihn ab, dann kommt das Gesetz nicht zustande. Stimmen die meisten aber dafür, ist es angenommen. Dann unterschreibt die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident das Gesetz. An einem festgelegten Datum tritt es schließlich in Kraft.