Lexikon

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Erste Lesung / Erste Beratung

Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages. Bevor die Abgeordneten aber ein Gesetz beschließen, nehmen sie die Gesetzentwürfe intensiv unter die Lupe: Diese Beratungen heißen auch Lesungen. Los geht’s mit der Ersten Lesung: Da diskutieren die Abgeordneten im Plenum darüber, was sie an dem Vorschlag gut finden und was nicht. Anschließend landet der Gesetzentwurf im zuständigen Fachausschuss. Dort beschäftigen sich fachkundige Politikerinnen und Politiker mit den Einzelheiten des Entwurfs: Dazu laden sie gerne auch Experten von außerhalb ein – zum Beispiel Professorinnen und Professoren. Am Ende schreiben die Ausschussmitglieder eine Empfehlung, wie der Landtag abstimmen soll. Infos zur Zweiten Lesung gibt es hier.