Lexikon

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Veröffentlichungspflichtige Angaben

Grundsätzlich dürfen Abgeordnete nebenbei arbeiten und damit Geld verdienen. Aber: Sie müssen Nebenjobs und Einkünfte offen legen und der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten mitteilen. Das steht in den des Landtages. Alle veröffentlichungspflichtigen Angaben werden von der Landtagsverwaltung im Internet jeweils mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. So können sich die Wählerinnen und Wähler ein Bild machen, wer von welchem Unternehmen oder Interessenverband wie viel Geld bekommt.