Lexikon
Landtagsverwaltung
Aufgabe der Landtagsverwaltung ist es, sicherzustellen, dass die Abgeordneten die besten Voraussetzungen für ihre Arbeit erhalten. Die Beschäftigten arbeiten in zwei Abteilungen: einer Verwaltungsabteilung und einer parlamentarischen Abteilung. Dazu gibt es noch den juristischen Dienst, den sogenannten Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Insgesamt sorgen in sieben Referaten rund 160 Menschen für den reibungslosen Ablauf des politischen Alltags im Landtag: Es gibt zum Beispiel einen Stenografischen Dienst, den Besucherdienst oder eine Bibliothek.