Lexikon

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Fünf-Prozent-Klausel

Nicht jede Partei, die Stimmen bei der Landtagswahl erhalten hat, bekommt auch Sitze im Parlament. Mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen muss jede Partei gewinnen, um vertreten zu sein. Damit soll verhindert werden, dass zu viele kleine Parteien im Landtag sitzen, die sich ständig streiten – und nur schlecht einigen können. Der Landtag wäre dadurch ganz einfach gelähmt, weil es viel schwieriger wäre, über Gesetze abzustimmen. Aber: Alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis gewonnen haben, kommen auf jeden Fall in den Landtag – auch wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.