Lexikon

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Landtagswahl

Der Niedersächsische Landtag wird alle fünf Jahre gewählt: Mindestens 135 Abgeordneten-Plätze müssen dann neu besetzt werden. Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einzelne Personen – eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. 87 Sitze werden über solche Direktmandate vergeben. Die übrigen 48 Plätze im Landtag werden über die Zweitstimme besetzt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Landesparlament vertreten ist.