Lexikon

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Untersuchungsausschuss

Haben Abgeordnete den Verdacht, dass zum Beispiel eine Ministerin oder ein Minister Fehler gemacht und diese vertuscht hat, können sie einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen. In diesem werden die Vorgänge genau unter die Lupe genommen. Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, gilt als die „schärfste Waffe“ parlamentarischer Kontrolle. Die Opposition nutzt dieses Mittel gerne, um Versäumnisse und Verfehlungen aufzudecken und öffentlich zu machen. Ein Untersuchungsausschuss darf niemanden verurteilen, Falschaussagen der Zeugen sind strafbar. Am Ende veröffentlicht der Ausschuss seine Ergebnisse in einem Abschlussbericht.