Lexikon

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Tagungsabschnitt

Plenarsitzungen werden als sogenannte Tagungsabschnitte zusammengefasst. Ein Tagungsabschnitt besteht aus einer Sitzung oder mehreren Sitzungen des Plenums. Mehrere Sitzungen bilden einen Tagungsabschnitt, wenn sie am selben Tag oder an aufeinander folgenden Werktagen stattfinden. 

In der Regel treffen sich die Abgeordneten einmal im Monat zu einer drei- oder viertägigen Beratung im Plenarsaal des Landtages. Jeder dieser Tage ist ein Sitzungstag mit einer neuen Plenarsitzung. Alle Sitzungstage, die direkt hintereinander stattfinden – also z.B. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag – nennt man einen Tagungsabschnitt.