Lexikon

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Nachrücker/Ersatzperson

Drei Wege führen in den Landtag. Weg eins: Abgeordnete gewinnen in ihrem Wahlkreis ein Direktmandat. Ihr Sitz im Parlament ist damit sicher. Weg zwei führt über die Landesliste einer Partei: Vor der Landtagswahl stellt jede Partei eine Liste mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten auf. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bei der Wahl erhält, desto mehr Bewerberinnen und Bewerber von dieser Liste dürfen in den Landtag. Weg drei: Scheiden Abgeordnete vorzeitig aus dem Parlament aus, werden sie bis zur nächsten Landtagswahl durch Nachrückerinnen bzw. Nachrücker von der jeweiligen Landesliste ersetzt.