Lexikon

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Listenmandat

Bei der Landtagswahl haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei – genauer gesagt deren Landesliste. Vor der Landtagswahl stellt jede Partei eine Liste mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten auf. Nach der Wahl werden alle Zweitstimmen zusammengezählt. Daraus wird errechnet, wie viele Abgeordnete eine Partei ins Parlament schicken darf. Als Faustregel kann man sagen: Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Bewerberinnen und Bewerber von der Landesliste dürfen mit einem Listenmandat in den Landtag.