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Landtagspräsident(in)

Als Oberhaupt des Niedersächsischen Parlamentes leitet er oder sie die Plenarsitzungen, ruft Rednerinnen und Redner auf und achtet darauf, dass sie ihre Redezeiten nicht überschreiten. Die Präsidentin oder der Präsident plant und koordiniert die gesamte Arbeit des Plenums und leitet die Verwaltung des Landtages. Zu Beginn der Legislaturperiode wird sie oder er von der stärksten Fraktion zur Wahl vorgeschlagen und dann von den Abgeordneten gewählt. Das Oberhaupt des Landtages bleibt zwar Abgeordnete oder Abgeordneter einer Fraktion, muss aber unparteiisch sein und alle Fraktionen gleich behandeln.