Lexikon

Bücher in der Landtagsbibliothek

Judikative

Drei Gewalten kennt unser Staat: Eine davon ist die Judikative – die rechtsprechende Gewalt. Wer zum Beispiel in eine Wohnung einbricht, also eine Straftat begeht, und erwischt wird, landet vor Gericht. Die Richterinnen und Richter urteilen darüber, wie hoch die Strafe ausfällt. Bei ihrer Rechtsprechung sind sie unabhängig, niemand kann sie zu einem bestimmten Urteil zwingen. Sie müssen sich aber selbst auch immer an die Gesetze des Staates halten.