Lexikon

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Immunität

Wer in ein Parlament gewählt wird, soll Politik machen können, ohne dass ihn jemand unter Druck setzt oder einschüchtert. Deshalb gibt es besondere Schutzrechte für Abgeordnete. Sie genießen zum Beispiel Immunität: Das heißt, dass sie nicht von der Polizei und den Gerichten verfolgt werden können. Trotzdem dürfen Abgeordnete nicht machen, was sie wollen. Der Landtag kann ihre Immunität jederzeit aufheben. Und werden Abgeordnete auf frischer Tat ertappt, dann darf die Polizei sie auch festnehmen.