Lexikon

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Parlamentarische(r) Geschäftsführer(in)

Jede Landtagsfraktion hat eine Parlamentarische Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Sie oder er koordiniert die Abläufe zwischen Parlament und Fraktion – und arbeitet eng mit der Fraktionsspitze zusammen. Wer die parlamentarischen Geschäfte führt, bereitet zum Beispiel als Mitglied im Ältestenrat die Tagesordnungen der Plenarsitzungen vor und sorgt bei wichtigen Abstimmungen dafür, dass alle Abgeordneten der eigenen Fraktion im Plenum sind und ihre Stimme abgeben.