Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Sitzungsunterlagen

Scharfe Schwerter der parlamentarischen Kontrolle

Nach Artikel 27 der Niedersächsischen Verfassung kann und muss der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einsetzen. Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und etwaiges Fehlverhalten von Politikern und Politikerinnen. Er kann Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden initiieren. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen. Untersuchungsausschüsse gelten als “scharfes Schwert” der parlamentarischen Kontrolle, da sie dem Parlament sehr tief greifende Untersuchungsmöglichkeiten bieten.

Aktuell

In seiner Plenarsitzung am 17. April 2024 hat der Niedersächsische Landtag den 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Praxis der AT- Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien" eingerichtet.

Umfassende Informationen zum Auftrag des PUA finden Sie im Einsetzungsbeschluss.

Auf der Gremienseite des Ausschusses können die Mitglieder des Ausschusses sowie die Sitzungstermine eingesehen.

 

Weitere Informationen

FAQ PUA

Abgeschlossene PUA