Wahlen im Landtag

Wahlurne

Nicht ohne das Parlament: Die Wahlaufgaben des Landtages

Der Landtag wird nicht nur als einziges Verfassungsorgan auf Landesebene direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Mitglieder des Landtages wählen selbst, um über die Besetzung anderer Verfassungsorgane und weiterer Institutionen zu entscheiden. Die vielseitigen Wahlaufgaben des Landesparlamentes stellen neben der Verabschiedung von Gesetzen, der Kontrolle der Regierung sowie der Ausübung des Haushaltrechtes eine zentrale Funktion dar und sind ein weiterer Ausdruck dafür, wie die verschiedenen Staatsgewalten miteinander verschränkt sind. Besonders hervorzuheben ist die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten als Regierungschefin oder Regierungschef – ohne den Willen des Parlamentes gibt es keine Regierung.

Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten

Gleich zu Beginn einer Wahlperiode wählen die Mitglieder des Landtages die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer. Gemeinsam bilden sie das Präsidium – ein Leitungsgremium des Niedersächsischen Landtages. Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident ist protkollarisch gesehen die "erste Frau bzw- der erste Mann im Bundesland Niedersachsen", noch vor der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten.

Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Parlaments obliegt die Leitung der Plenarsitzung im Sinne der Geschäftsordnung. Sie oder er repräsentiert den Landtag nach außen, leitet die Landtagsverwaltung und übt das Hausrecht sowie die Ordnungs- und Polizeigewalt im Parlamentsgebäude aus. Nicht zuletzt nimmt die oberste Vertreterin oder der oberstge Vertreter der Volksvertretung Petitionen entgegen und steht den Bürgerinnen und Bürgern bei parlamentarischen Anliegen zur Verfügung.

Landtagspräsidentin Hanna Naber
Während seiner konstituierenden Sitzung am 8. November 2022 hat der Niedersächsische Landtag der 19. Wahlperiode Hanna Naber (SPD) zur neuen Landtagspräsidentin gewählt. (© Niedersächsischer Landtag)

Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten

Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache gewählt. Die Abstimmung findet durch eine geheime Wahl statt. So legt es die Niedersächsische Verfassung in Artikel 29 Absatz 1 fest. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident legt die Richtlinen der Regierungspolitik fest und bestimmt damit maßgeblich das Regierungshandeln. Die Regierungschefin oder der Regierungschef führt den Vorsitz der Landesregierung, leitet deren Geschäfte und vertritt das Bundesland Niedersachsen nach außen, soweit dies nicht Aufgabe der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten ist. Der Landtag wirkt darüber hinaus an der Regierungsbildung mit. Zwar beruft die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die weiteren Mitglieder der Regierung selbst. Die Landesregierung als Ganzes muss jedoch durch den Landtag bestätigt werden – so wirkt das Parlament an der Regierungsbildung mit.

Gratulationen im Plenarsaal
Olaf Lies (li.) wurde am 20. Mai 2025 zum neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen gewählt. (© Focke Strangmann) (© Focke Strangmann)

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