Parlamentarisches Kontrollgremiun
Parlamentarisches Kontrollgremium
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder der Länder zu schützen. Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden wiederum unterliegt einer parlamentarischen Kontrolle.
Der Landtag setzt gemäß Artikel 20 a der Niedersächsischen Verfassung ein Gremium zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes ein. Dieses Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus fünf Mitgliedern.