Praktika

Praktika im Landtag

Die Landtagsverwaltung ist Dienstleister für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, für den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes zu sorgen und die Abgeordneten bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Daraus ergeben sich vielfältige Aufgaben: der aufwendige Betrieb des Parlamentsgebäudes, die Betreuung der Ausschüsse und des Plenums oder das Informationsmanagement. Und das sind nur einige Beispiele.
Im Rahmen ihres Praktikums erhalten Praktikantinnen und Praktikanten einen Einblick in alle Aufgabenbereiche der parlamentarischen Verwaltung. Der Schwerpunkt der Praktika ist in der Öffentlichkeitsarbeit des Landtages angesiedelt.
Die Parlamentsverwaltung bietet Praktika für zwei verschiedene Zielgruppen an. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse können ein zweiwöchiges Betriebspraktikum absolvieren. Für Studierende der Politikwissenschaft, anderer Studiengänge mit einem sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt oder der Kommunikationswissenschaften sind vierwöchige Zeiträume vorgesehen. Alle Praktikantinnen und Praktikanten meistern im Zuge der Zeit bei der Landtagsverwaltung ein eigenes Projekt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einer zusammengefassten PDF-Datei an personal@lt.niedersachsen.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Praktikumsplätze für das Jahr 2023 sowie das Jahr 2024 – sowohl für Schülerpraktika als auch für Studierende – bereits alle vergeben sind.
Bitte bewerben Sie sich nicht mehr für diesen Zeitraum.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie bei der Angabe des gewünschten Zeitraumes, dass wir in den Parlamentsferien keine Praktika anbieten, da während dieser sitzungsfreien Zeit keine vollständigen Einblicke in die üblichen Geschäfts- und Entscheidungsabläufe möglich sind. Eine frühzeitige Bewerbung ist empfehlenswert, zumal das Interesse an einem Praktikum im Landtag Niedersachsen sehr groß ist und die Plätze lange im Voraus vergeben werden.
Wenn Sie ein Praktikum bei einer Fraktion oder bei Abgeordneten machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Landtagsfraktion. Darüber hinaus besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, am Hospitationsprogramm des Landtages teilzunehmen.
Die Ableistung des während des Jura-Studiums vorgeschriebenen vierwöchigen Verwaltungspraktikums nach § 4 Abs. 1 Nr. 2b) des Nds. Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) ist leider nicht möglich. Aufgrund ihrer atypischen Aufgabenstellung und Arbeitsweise ist die Landtagsverwaltung für ein Verwaltungspraktikum im Sinne der jeweiligen Juristenausbildungsgesetze und ihrer Durchführungsverordnungen grundsätzlich nicht geeignet.

Dieses Programm ist Teil des Projekts „Klasse Landtag“.