Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Sitzungsunterlagen

Scharfe Schwerter der parlamentarischen Kontrolle

Nach Artikel 27 der Niedersächsischen Verfassung kann und muss der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einsetzen. Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und etwaiges Fehlverhalten von Politikern und Politikerinnen. Er kann Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden initiieren. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen. Untersuchungsausschüsse gelten als “scharfes Schwert” der parlamentarischen Kontrolle, da sie dem Parlament sehr tief greifende Untersuchungsmöglichkeiten bieten.

Weitere Informationen:

Aktuell setzt der Landtag den 26. PUA ein.

FAQ PUA (Informationen zu grundlegenden Fragen)

Abgeschlossene PUA

Mikrofone auf einem Sitzungstisch
Der Landtag kann zur Prüfung möglicher Missstände Untersuchungsausschüsse einsetzen. (© Focke Strangmann)