
Michael Lühmann
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Politikwissenschaftler
Demokratieforscher
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wendenstraße 5
37073 Göttingen
0511 3030-3321
michael.luehmann@lt.niedersachsen.de
www.michaelluehmann.de
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Lebenslauf
Geboren 1980 in Leipzig, verheiratet, vier Kinder. Studium der Mittleren und Neueren Geschichte und Politikwissenschaften an den Universitäten Leipzig und Göttingen, Abschluss Magister Artium im Jahr 2009. Seit 2007 studentische Hilfskraft der AG Parteien- und politische Kulturforschung an der Georg-August-Universität Göttingen, seit 2010 bis zum Eintritt in den Landtag Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Demokratieforschung der Universität Göttingen. Forschungsschwerpunkte zu Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Parteiendemokratie, Rechtsextremismus, Antifaschismus und Ostdeutschland. Nebenberuflich als freier Autor und Publizist tätig.
Mitglied der Gemeindevertretung der evangelischen Kirche Bovenden.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Rates der Gemeinde Bovenden, Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, seit 2021 Mitglied des Ortrsrates und Vorsitzender der Ortsratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".