Sitzverteilung

Die für den Niedersächsischen Landtag geltende gesetzliche Mindestzahl von 135 Abgeordneten kann sich durch so genannte Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Diese werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Die Aufteilung der Sitze auf die ins Parlament eingezogenen Parteien erfolgt nach einem bestimmten Auszählverfahren, dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren.

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