Beflaggung (in Niedersachsen)
Bei der Beflaggung in Niedersachsen werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.
Beflaggungskalender bei der Staatskanzlei
Der Niedersächsische Landtag beflaggt bei Besuchen ausländischer Staatsgäste ab dem Rang einer Botschafterin/eines Botschafters an den Fahnenmasten im Bereich des Portikus vor dem Landtagsgebäude. Es werden die Nationalflagge der Gäste, die Bundesflagge und die Niedersachsenflagge gesetzt. Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Beflaggung, wenn Vertreter der Regionen im Niedersächsischen Landtag zu Gast sind, zu deren Parlamenten der Niedersächsische Landtag partnerschaftliche Kontakte unterhält.