
Oliver Ebken
SPD
Wahlkreis: 58 Cuxhaven
Bürokaufmann
Personalleiter
Im Wiesengrund 1
27476 Cuxhaven
0176 34540426
Oliver.Ebken@SPD-Cuxhaven.de
www.oliver-ebken.de
facebook.com/oliver.ebken
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Lebenslauf
Geboren am 15. April 1971 in Cuxhaven, eine Tochter. Nach der schulischen Ausbildung in Cuxhaven von 1987 bis 1990 Ausbildung zum Restaurantfachmann. In den folgenden Jahren in unterschiedlichen gastronomischen Betrieben tätig. Von 1998 bis 2000 Ausbildung zum Bürokaufmann im Autohaus Gepp in Cuxhaven. Von 2002 bis 2004 bei der Allianz AG Ausbildung zum Versicherungsfachmann, dort von 2004 bis 2020 stetig wachsende Aufgabengebiete vom Kundenbetreuer bis zum Bereichsleiter. Von 2020 bis 2022 Tätigkeit als Personalleiter für den privaten Gesundheitskonzern Helios in den Kliniken Cuxhaven, Wesermarsch und Sahlenburg.
Mitglied der SPD sei 2014. Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Cuxhaven.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2011 Mitglied des Rates der Stadt Cuxhaven. Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Cuxhaven.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Helios Verwaltung Nord GmbH, Schwerin, Personalleiter.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".