
Birgit Butter
CDU
Wahlkreis: 55 Buxtehude
Volljuristin
Poststraße 34
21682 Stade
04141 7976489 (Wahlkreisbüro)
info@birgit-butter.de
www.birgit-butter.de
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instagram.com/birgitbutter
Lebenslauf
Geboren am 1. Januar 1972 in Warstein/Sauerland, kath., verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen, 2000 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, 2003 Referentin der CDU/-CSU-Bundestagsfraktion, seit 2008 Büroleiterin und wiss. Mitarbeiterin im Stader Wahlkreisbüro der örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten, nebenberuflich seit 2008 Bezirksgeschäftsführerin der CDU Elbe-Weser.
Mitglied der CDU seit 2005.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2011 Mitglied des Rates der Hansestadt Buxtehude. Seit 2011 Mitglied des Rates der Ortschaft Hedendorf, seit 2016 stellv. Ortsbürgermeisterin. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Stade, erste stellv. Landrätin.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".