
Alexander Saade
SPD
Wahlkreis: 12 Göttingen/Harz
Polizeibeamter a. D.
Johannisvorstadt 2
37520 Osterode am Harz
05522 3159595 (Wahlkreisbüro)
0151 51936108
buero@alexander-saade.de (Wahlkreisbüro)
www.alexander-saade.de
facebook.com/Alexander.Saade.MdL
instagram.com/alexander.saade
Lebenslauf
Geboren am 13. Juli 1976 in Osterode am Harz, verheiratet, vier Kinder. 1993 Eintritt in den mittleren Polizeivollzugsdienst. Dienst in der Bereitschaftspolizei, Technischer Zug, Auslandseinsätze (UN-Mandat), Einsatz- und Streifendienst. 2009 Aufstieg in den gehobenen Dienst. Bis zum Eintritt in den Landtag 2022 im Kriminalermittlungsdienst der Polizeiinspektion Goslar tätig, Polizeioberkommissar.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Osterode, Beigeordneter. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Göttingen.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen, Polizeiinspektion Goslar, Goslar, Polizeibeamter. Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".