Pressemitteilung 2026-04-09

„Nicht erreichbar – nicht abschließbar: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ | Ausstellung zu 70 Jahre Luxemburger Abkommen im Landtag

Fast sechs Millionen jüdische Menschen fielen dem Vernichtungswillen der Nationalsozialisten zum Opfer. Die Überlebenden der Shoah, dem größten Menschheitsverbrechen und dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte, mussten sich ein neues Leben aufbauen. Sieben Jahre nach dem Ende von Verfolgung, Mord, Terror und Raub verhandelten die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany das Unmögliche: Nach zähem Ringen schlossen sie im September 1952 in Luxemburg ein historisches Wiedergutmachungsabkommen.

Die Ausstellung „70 Jahre Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der Claims Conference. Nicht erreichbar – nicht abschließbar: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ des Bundesministeriums der Finanzen und der Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments zeigt die Geschichte jüdischer materieller Ansprüche nach der Shoah und die deutschen Bemühungen, Verantwortung für die NS-Verbrechen zu übernehmen. Die Betroffenen, die Überlebenden des Holocaust, sind Mittelpunkt der Ausstellung, die deutlich macht: Die Verbrechen können nicht im Wortsinn wiedergutgemacht werden, die Bemühungen zum Wohle der Opfer aber dürfen nicht enden.  

Die Ausstellung wird in der Portikushalle des Landtages (Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover) vom 17. April bis zum 7. Mai 2026 täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr gezeigt. Der Eintritt ist frei. Die Eröffnung mit geladenen Gästen findet am 16. April 2026 um 17:00 Uhr in der Portikushalle statt. Nach der Begrüßung durch Landtagspräsidentin Hanna Naber werden Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Europa, und Dominik Grobien, Bundesministerium der Finanzen, Grußworte sprechen. Es folgt ein Zeitzeugengespräch mit Überlebenden der Shoah.

Landtagspräsidentin Hanna Naber betont die Bedeutung der Ausstellung: „Eine abschließende Wiedergutmachung kann es nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah nicht geben. Die Überlebenden hatten und haben dennoch einen Anspruch, zumindest materiell entschädigt zu werden. Und die deutsche Gesellschaft ist unverändert verpflichtet, verantwortungsvoll mit der NS-Vergangenheit umzugehen. Im Luxemburger Abkommen kommen all diese historischen Umstände zum Ausdruck. Die Ausstellung stellt auf eindrückliche Weise die Bedeutung dieser ganz besonderen Übereinkunft dar.“

Hinweis

Medienschaffende sind eingeladen, über die Ausstellungseröffnung zu berichten. Um Anmeldung per Nachricht an presselandtag(at)lt.niedersachsen.de wird gebeten.