2025, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, haben sich Jugendliche aus ganz Niedersachsen mit dem Begriff „Heimatvertrieben“ beschäftigt. Bei diesem Videowettbewerb des Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Deniz Kurku sind zahlreiche Beiträge entstanden, die im Rahmen der Veranstaltung ihre Würdigung erfahren. In einem Gespräch werden zudem die renommierten Autoren Werner Sonne und Thomas Kreutzmann ihre Erkenntnisse aus der intensiven Beschäftigung mit den Themen Flucht und Vertreibung teilen.
Die vom Niedersächsischen Landtag, dem Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe sowie dem Bund der Vertriebenen Landesverband Niedersachsen e.V. gemeinsam realisierte Veranstaltung findet am 8. April 2026 im Forum des Landtages statt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
16:00 Uhr
Begrüßung durch Landtagspräsidentin Hanna Naber
16:05 Uhr
Vorstellung des Videowettbewerbs durch den Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Deniz Kurku
16:10 Uhr
Präsentation und Auszeichnung der Beiträge
16:40 Uhr
Vorstellung der Autoren von „Schuld und Leid“:
Werner Sonne und Thomas Kreutzmann
16:50 Uhr
Podiumsgespräch zwischen den Autoren Werner Sonne und
Thomas Kreutzmann, dem Videofilmer Michael Eibl und der
Historikerin Natalie Reinsch
17:20 Uhr
Schlusswort von Professor Dr. Junk, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Verbundenheit
17:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Landtagspräsidentin Hanna Naber sagt zum Wettbewerb: „Die Teilnehmenden haben sich intensiv mit einem Teil unserer Geschichte ausgesetzt, der gelegentlich in den Hintergrund gerät. Die entstandenen Videos erzählen die Geschichten von Menschen, die ihre Heimat unfreiwillig verlassen mussten – ein existenzieller Einschnitt. Die Beiträge halten die Erinnerung lebendig und laden dazu ein, das Verständnis für diesen Teil unserer Geschichte zu vertiefen.“
Hinweis
Medienschaffende sind eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten. Um Anmeldung mit Nachricht an presselandtag(at)lt.niedersachsen.de wird gebeten. Das Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen wird im Vorfeld vom Veranstalter von den Teilnehmenden bzw. im Falle Minderjähriger von deren Erziehungsberechtigten eingeholt und rechtzeitig vor Beginn bekanntgegeben.