Das Plenum des Niedersächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung (21. Mai 2025) die Einführung eines Ordnungsgeldes beschlossen. Dafür wurde die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages geändert. Grundlage waren entsprechende Beschlussempfehlungen des Ältestenrates und des Rechtsausschusses.
Ein Ordnungsgeld kann gegen Mitglieder des Landtages wegen eines Ordnungsverstoßes verhängt werden. Die Maßnahme liegt im Ermessen der jeweiligen Sitzungsleitung. Damit steht der jeweiligen Sitzungsleitung – der Landtagspräsidentin oder ihrer Vertretung – ein weiteres Mittel zur Verfügung, um die Ordnung in der Sitzung sicherzustellen beziehungsweise wiederherzustellen.
Das Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro kann bei einer „nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung“ angeordnet werden und ergänzt die bereits von der Geschäftsordnung vorgesehenen Maßnahmen des Ordnungsrufes bei einer einfachen Ordnungsverletzung und des Sitzungsausschlusses bei dreifachen Ahndungen beziehungsweise bei einer gröblichen Ordnungsverletzung. Die nun zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen – Ordnungsruf, Ordnungsgeld, Sitzungsausschluss – stehen in einem Stufenverhältnis: Das Ordnungsgeld stellt dabei einerseits eine gegenüber dem einfachen Ordnungsruf empfindlichere Sanktion dar, entzieht aber andererseits – anders als der Sitzungsausschluss – nicht die grundlegenden Abgeordnetenrechte wie Rede- und Stimmrecht.
Wie bei anderen parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen auch, kann das betroffene Mitglied des Landtages dagegen Einspruch einlegen. Über einen Einspruch wird im Ältestenrat beraten, der dazu eine Empfehlung ausspricht, über die anschließend ohne Aussprache im Plenum beschlossen wird.
Eine ebenfalls heute beschlossene Änderung des Abgeordnetengesetzes ermöglicht die Verrechnung von erteilten Ordnungsgeldern mit den Entschädigungsansprüchen (vor allem Grundentschädigung und Aufwandsentschädigung) der Abgeordneten.
Der Beratungsverlauf sowohl der Änderungen des Abgeordnetengesetzes als auch der Geschäftsordnung können in der Parlamentsdokumentation NILAS nachvollzogen werden.