Pressemitteilung 031/2023

Diätenkommission der 19. Wahlperiode konstituiert sich

Landtagspräsidentin Hanna Naber hat die Kommission nach § 25 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) – die sogenannte Diätenkommission – für die 19. Wahlperiode berufen. Ihr gehören folgende Personen an:

  • Marion Övermöhle-Mühlbach – Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V.
  • Dr. Mehrdad Payandeh – Vorsitzender des DGB-Bezirks Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt
  • Dr. Volker Schmidt – Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Metallindustriellen Niedersachsens e.V.
  • Dr. Stephanie Springer – Präsidentin des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers
  • Bernhard Zentgraf – Landesvorsitzender des Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V.

In § 25 Abs. 1 des NAbgG ist die Aufgabe der Kommission wie folgt bestimmt: „Der Präsident hat die Angemessenheit der in diesem Gesetz festgelegten Entschädigungen zu Beginn einer Wahlperiode durch eine Kommission überprüfen zu lassen. Darüber hinaus prüft die Kommission die Angemessenheit der Entschädigungen bei Bedarf.“ Mit der heute (12. Juni 2023) um 14:00 Uhr beginnenden konstituierenden Sitzung wird die Kommission ihre Arbeit aufnehmen.

 

Zum Hintergrund:

Gemäß Verfassung haben die Mitglieder des Landtages Anspruch auf eine ange-messene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die Festlegung derangemessenen Höhe dieser Entschädigung muss laut Bundesverfassungsgerichtsurteil durch das Parlament selbst erfolgen. Der Niedersächsische Landtag lässt sich zur Vorbereitung seiner Entscheidung seit 1983 – damals als eines der ersten Parlamente – durch eine neutrale Kommission beraten. Dieser Kommission gehören Führungspersönlichkeiten aus verschiedenen Lebensbereichen und Beschäftigungsfeldern, nicht aber aktive Parlamentsmitglieder an. Ziel der Beratung durch die Diätenkommission ist es, den Parlamentsentscheidungen bezüglich der Diäten eine möglichst objektive Grundlage zu verleihen. Die Kommission prüft zu Beginn einer Wahlperiode sowie bei Bedarf die Angemessenheit der im zweiten und dritten Teil des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (§ 6 bis 24) aufgeführten Entschädigungen.

Die Fraktionen der SPD, der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf (Drs. 19/1340) eingebracht, der unter anderem vorsieht, angesichts der ausweislich der Gesetzesbegründung stetig steigenden Anforderungen an die Beschäftigten der Abgeordneten, insbesondere in den Bereichen Social Media, Pressebegleitung und -arbeit, Ausschussbetreuung sowie Petitionen, das Stundenkontingent für Mitarbeitende für jedes Mitglied des Landtages von 50 auf 60 Stunden pro Woche anzuheben. Diese Stundenzahl ist bezogen auf die Entgelt-gruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L). Der in diesem Beratungsverfahren federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat um eine Stellungnahme der Diätenkommission gebeten.

Weitere Informationen zu Grundentschädigung und pauschaler Aufwandsentschädigung finden sich hier.