Nutzungsbedingungen für das Bildarchiv Pressefotos

  1. Der Landtag Niedersachsen stellt Bilder im Bildarchiv Pressefotos für jedermann online zur Verfügung. Der Dateidownload setzt das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen voraus. Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haften der oder die Nutzer. Er/Sie hat den Landtag Niedersachsen insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.

  2. Die Fotos können grundsätzlich kostenfrei für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt werden:

    • Veröffentlichungen durch Medien im Rahmen der parlamentarischen Berichterstattung. Eine Verbreitung durch Agenturen ist nur unter Nennung der kostenlosen Bezugsquelle statthaft

    • Nutzung im Rahmen des Schulunterrichts und der nicht gewerblichen politischen Bildung sowie durch Schulbuchverlage

    • Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und Abgeordneten des Landtages

    • Öffentlichkeitsarbeit von Behörden und Einrichtungen der Kommunen, der Länder, des Bundes sowie der Europäischen Union

    • private und nicht kommerzielle Nutzung durch Teilnehmer der abgebildeten Veranstaltungen des Landtages

  3. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke sowie im Rahmen der politischen Parteiwerbung, ist nicht zulässig. Für Nutzungen in weiteren Bereichen etwa für zeithistorische und kulturelle Vorhaben erteilt die Landtagsverwaltung im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung.

  4. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, sind unzulässig. Ebenso darf das digitale Bild nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.

  5. Eine Vervielfältigung der digitalen Fotos über den genannten Umfang hinaus ist nicht zulässig. Der Nutzer hat die digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen. Die elektronische Speicherung der Bilddaten zur Eigenarchivierung oder Weitergabe auf Datenträgern ist nicht gestattet.

  6. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten in Bild, Wort bzw. anderer Form, z.B. durch Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer/Die Nutzerin trägt die Verantwortung für die Betextung der Fotos.

  7. Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildarchivs umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

  8. Bei einer Veröffentlichung des digitalen Bildes ist als Quelle "Landtag Niedersachsen" anzugeben. Diese Angabe ist zu ergänzen durch die Namen des Fotografen oder der Fotografin. Vor jeder Veröffentlichung im Druck ist dem Referat für Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll des Niedersächsischen Landtages ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden:

    Landtag Niedersachsen
    Referat für Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll
    Hannah-Arendt-Platz 1
    30159 Hannover
    oeffentlichkeitsarbeit@lt.niedersachsen.de