Wahlrecht /Wahlverfahren

Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt *). Mit dem ersten Kreuz auf dem Stimmzettel entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Mit dem zweiten wählen sie die Landesliste einer Partei. Über die Landeslisten werden die übrigen 48 Mandate vergeben. An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

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*) nach der Landtagswahl im Herbst 2027 werden von mindestens 135 Landtagsmandaten nur noch 45 über die Landeslisten vergeben, da sich die Zahl der Wahlkreise – und damit die Zahl der Erststimmen – von 87 auf 90 erhöht.