Wahlprüfung / Wahlprüfungsausschuss
Der Landtag prüft die Gültigkeit der Landtagswahl, sofern hierzu ein entsprechender Antrag vorliegt. Es gibt im Landtag dazu eigens auch einen Wahlprüfungsausschuss. Die Einzelheiten zur Wahlprüfung sind im Niedersächsischen Wahlprüfungsgesetz geregelt.