Wahlkreispaten, Wahlkreispatenschaft
Abgeordnete können einen Wahlkreis direkt gewinnen (Erststimme = Direktmandat) oder über die Landesliste in das Parlament gewählt werden (Zweitstimme = Listenmandat). Wenn Abgeordnete einen Wahlkreis betreuen, obwohl Sie in diesem Wahlkreis weder ein Direktmandat noch ein Listenmandat haben, geschieht dies in sogenannter Wahlkreispatenschaft.