Wahlkreis

Niedersachsen ist zurzeit in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreisgrenzen werden durch das Niedersächsische Landeswahlgesetz geregelt. Dieses Gesetz nennt auch Kriterien, nach denen die Landeswahlleitung die Wahlkreisgrenzen regelmäßig prüft. Weicht die Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis oder in mehreren Wahlkreisen um mehr als 25 % von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten aller Wahlkreise ab, so kann dies Auswirkungen auf die Wahlkreiszuschnitte haben. Im Frühjahr 2026 hat der Landtag eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen, nach der ab der nächsten Landtagswahl Niedersachsen in 90 Wahlkreise aufgeteilt wird.

Weitere Informationen im Landeswahlgesetz