Wahl, Landtagspräsident/-in
Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident wird in der ersten Sitzung einer Wahlperiode - der konstituierenden Sitzung - gewählt. Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtages für die Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten vor. Es wird mit Stimmzetteln gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.