Verwaltung (des Landtages)

Die Landtagsverwaltung ist Dienstleister für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen, technischen und materiellen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten im Landtag zu schaffen. Die Landtagsverwaltung gliedert sich in zwei Abteilungen, die Abteilung I (Verwaltungsabteilung) und die Abteilung II (Parlamentarische Abteilung) sowie den abteilungsfreien Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.

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