Organ (Staats-)

Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Der Landtag ist ebenfalls Gesetzgebungsorgan, weil er die Landesgesetze für Niedersachsen verabschiedet. Er ist Repräsentationsorgan, weil er das gesamte Volk vertritt. Zugleich ist er Transformationsorgan, weil er die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in rechtlich wirksame, staatslenkende Entscheidungen umsetzt. Weiterhin ist er Wahlorgan, weil er die Mitglieder anderer Staatsorgane wählt. Und er ist Kontrollorgan, weil er die Landesregierung und deren Verwaltung kontrolliert.

Weitere Verfassungsorgane in Niedersachsen sind die Landesregierung und der Staatsgerichtshof.

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