Online-Petition

Damit das Petitionsrecht möglichst effektiv wahrgenommen werden kann, gibt es - außer der Schriftform - keinerlei Formvorschriften. Da das Petitionsrecht ein "persönliches Recht" ist, bedarf es jedoch grundsätzlich der eigenhändigen Unterzeichnung einer Eingabe. Zuschriften, die lediglich per E-Mail - und sei es auch mit faksimilierter Unterschrift - übersandt werden, erfüllen dieses Erfordernis nicht. Der Niedersächsische Landtag bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Online-Petition. Wenn Sie eine Petition über unser Online-Formular einreichen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zum Einreichen einer Online-Petition.

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