Erststimme
Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist zurzeit in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Mit dem ersten Kreuz auf dem Stimmzettel entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis (Erststimme). Mit dem zweiten Kreuz wählen sie die Landesliste einer Partei. Über die Landeslisten werden die übrigen Mandate vergeben. Nach der Landtagswahl im Herbst 2027 erhöht sich die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90. Die Mindestestzahl von 135 Abgeordneten bleibt bestehen.