Dringliche Anfragen

Jede Fraktion kann in jedem Tagungsabschnitt eine Dringliche Anfrage an die Landesregierung richten. Die Anfragen sind spätestens am Montag der Woche, in der der Tagungsabschnitt stattfindet, bis 12 Uhr bei der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich einzureichen.
Im Rahmen der Behandlung im Plenum wird die Anfrage zunächst vorgetragen und dann von der Landesregierung beantwortet. Die Behandlung einer jeden Dringlichen Anfrage dauert jeweils 60 Minuten.