Direktkandidat/Direktmandat
Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise (ab der 20. Wahlperiode: 90 Wahlkreise) aufgeteilt. Mit dem ersten Kreuz auf dem Stimmzettel entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis (Direktkandidat/Direktmandat). Mit dem zweiten wählen sie die Landesliste einer Partei. Über die Landeslisten werden die übrigen Mandate vergeben.