
Thordies Hanisch
SPD
Wahlkreis: 29 Lehrte
Diplom-Ingenieurin Stadtplanung
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
info@thordies-hanisch.de
www.thordies-hanisch.de
facebook.com/thordies
instagram.com/thordieshanisch
Lebenslauf
Geboren am 12. November 1979 in Gifhorn, ein Sohn. Abitur 2000 am Humboldt-Gymnasium in Gifhorn. Studium an der Technischen Hochschule Hamburg-Harburg bzw. HCU Hamburg mit dem Studienschwerpunkt Stadt, Umwelt, Infrastruktur. 2009 Abschluss als Diplom-Ingenieurin Stadtplanung. Von 2011 bis 2014 freiberufliche Tätigkeit im Bereich Windparkplanung, von 2014 bis zur Wahl in den Niedersächsischen Landtag 2017 technische Angestellte im Bereich Raum- und Bauleitplanung.
Mitglied der SPD seit 2013.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".