
Pascal Leddin
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Beamter a. D. (Kreissekretär)
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3320 (Büro)
pascal.leddin@lt.niedersachsen.de
www.pascal-leddin.de
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Lebenslauf
Geboren 1999 in Uelzen. 2018 Abitur an der KGS Bad Bevensen. Von 2018 bis 2019 freiwilliges soziales Jahr ^D<,Brandschutz^D<" bei der Feuerwehr Uelzen. 2019 bis 2021 Ausbildung als Kreissekretäranwärter. Seit 2021 bis zur Wahl in den Landtag Kreissekretär beim Veterinäramt im Landkreis Uelzen.
Seit 2015 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Uelzen GmbH.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Rates der Stadt Uelzen.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Landkreis Uelzen, Uelzen, Verwaltungsbeamter. Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Landkreis Uezlen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".