
Marten Gäde
SPD
Wahlkreis: 69 Wilhelmshaven
Sozialarbeiter
Rathausplatz 14
26382 Wilhelmshaven
www.martengaede.de
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instagram.com/marten.gaede
Lebenslauf
Geboren am 1. Oktober 1986, ev.-luth., verheiratet, ein Kind. Von 2006 bis 2010 Studium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg in Pädagogik und Sozialwissenschaften. Abschluss B. A. Pädagogik. Von 2011 bis zur Wahl in den Landtag beschäftigt bei den Freien Sozialen Diensten Friesland gGmbH im Fachbereich der ambulanten psychiatrischen Dienste, dort seit 2017 Fachbereichsleiter Eingliederungshilfe.
Mitglied im Vorstand des Vereins Schlüsselblume e V., Wilhelmshaven.
Mitglied der SPD seit 2010. Vorsitzender des SPD Kreisverbandes Wilhelmshaven seit 2019. Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Wilhelmshaven Mitte seit 2022.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Freie Soziale Dienste gGmbH, Varel, Angestellter in der sozialen Arbeit.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".