
Marie Kollenrott
Bündnis 90/Die Grünen
Wahlkreis: 16 Göttingen-Stadt
Politik- und Rechtswissenschaftlerin
Beisitzerin im Erweiterten Vorstand der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3301 (Büro)
marie.kollenrott@lt.niedersachsen.de (Büro)
www.marie-kollenrott.de
facebook.com/marie.kollenrott
twitter.com/kollenrott
instagram.com/MarieKollenrott
Lebenslauf
Geboren am 16. Juli 1984 in Hamburg. Abitur in Lüchow, anschließend Studium der Politik- und Rechtswissenschaften in Göttingen. Von Februar 2019 bis zum Eintritt in den Landtag tätig als stellv. Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen LEE.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 2015.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 13. Oktober 2021). Seit November 2022 Beisitzerin im Erweiterten Vorstand der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine vertragliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V. nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".