
Julia Willie Hamburg
Bündnis 90/Die Grünen
Wahlkreis: 27 Hannover-Mitte
Studium der Politikwissenschaft, Deutsche Philologie und Philosophie in Göttingen (ohne Abschluss)
Landesministerin
Stellv. Ministerpräsidentin
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
0511 120-0 (Büro)
www.julia-hamburg.de
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Lebenslauf
Geboren am 26. Juni 1986 in Hannover, zwei Kinder. 2004 Abitur in Hannover. Studium Politikwissenschaft, deutsche Philologie und Philosophie in Göttingen (ohne Abschluss).
Mitglied des Stiftungsrats Niedersächsische Gedenkstätten seit 2017.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 2007.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013). Von März 2020 bis November 2022 Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Seit November 2022 Niedersächsische Kultusministerin, stellv. Ministerpräsidentin, stellv. Mitglied des Bundesrates.
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".