
Jonas Pohlmann
CDU
Wahlkreis: 76 Georgsmarienhütte
Volks- und Betriebswirt
Referent für Mobilitätsplanung
Schwedeldorfer Straße 13
49124 Georgsmarienhütte
0152 56760868
jonas.pohlmann@lt.niedersachsen.de (Büro)
www.jonas-pohlmann.de
facebook.com/PohlmannJonas
instagram.com/pohlmannsjonas
Lebenslauf
Geboren am 17. Januar 1996, röm.-kath., ledig. 2014 Abitur am Gymnasium Oesede. Von
2014 bis 2017 duales Studium der Betriebswirtschaft, Stadtwerke Osnabrück AG und Hochschule Osnabrück, Standort Lingen, Abschluss: Bachelor of Arts, integrierte Abschlüsse: Industriekaufmann (IHK), Ausbilder-Eignungsprüfung (HWK). Von 2017 bis 2019 Masterstudium Public Policy, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Abschluss: Master of Science. Parallele Werkstudenten-Tätigkeit für die Planungsgesellschaft Nahverkehr, Stadtwerke Osnabrück, Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (Mobilitäts- und Nahverkehrsplanung). Von 2020 bis 2022 Referent für Mobilitätsplanung, VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück. Seit 2021 externer Doktorand am Institut für Geographie der Universität Osnabrück.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2021 Mitglied des Rates der Stadt Georgsmarienhütte.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH, Bohmte, Mitarbeiter Nahverkehrs- und Mobilitätsplanung. VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück, Osnabrück, freier Mitarbeiter.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".